Verband
Entstehung und Aufgaben
Gründung der Wasser- und Bodenverbände (WBV) landesweit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1992/1993.
Grundlage für die Gründung war das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert am 26. November 2015 (GVOBl. MV S. 474)
1 GUVG
Für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung werden durch dieses Gesetz Unterhaltungsverbände (Wasser- und Bodenverbände) nach Wasserverbandsgesetz für die Gewässereinzugsgebiete entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz gegründet.
- Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet per Gesetz (§ 39 WHG) einschließlich
- Schöpfwerksbetrieb und –unterhaltung, als Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
Deichunterhaltung
darüber hinaus
- Gewässerausbau im Auftrag der Gemeinde nach Satzung
- Weitere Aufgaben sind nach Wasserverbandsgesetz (WVG) möglich