Verband

Entstehung und Aufgaben

Gründung der Wasser- und Bodenverbände (WBV) landesweit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 1992/1993.

Grundlage für die Gründung war das Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert am 26. November 2015 (GVOBl. M­V S. 474)

1 GUVG

Für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung werden durch dieses Gesetz Unterhaltungsverbände (Wasser- und Bodenverbände) nach Wasserverbandsgesetz für die Gewässereinzugsgebiete entsprechend der Anlage zu diesem Gesetz gegründet.

  • Gewässerunterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet per Gesetz (§ 39 WHG) einschließlich
  • Schöpfwerksbetrieb und –unterhaltung, als Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen (§ 62 LWaG)
    Deichunterhaltung

darüber hinaus

  • Gewässerausbau im Auftrag der Gemeinde nach Satzung
  • Weitere Aufgaben sind nach Wasserverbandsgesetz (WVG) möglich